Schulungen und Trainings

EU AI Act: Seminar zur Stärkung Ihrer KI-Expertise

EU AI Act

Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft – Besuchen Sie unsere Schulungen zum Aufbau der notwendigen KI-Expertise.

EU AI Act: Die neue KI-Verordnung tritt in Kraft

Der EU AI Act ist ein Gesetz der Europäischen Union zur Regulierung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Das KI-Gesetz richtet sich an alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI in der EU entwickeln oder nutzen. Dabei soll der EU AI Act den ethischen und sicheren Einsatz von KI-Technologien fördern, das Vertrauen in Innovationen stärken und gleichzeitig Risiken minimieren. Die Anwendung der Verordnung ist in mehreren Stufen vorgesehen.

Risikoeinstufung von KI-Systemen gemäß AI Act
Unternehmen müssen ihre KI-Systeme in unterschiedliche Risikoklassen einteilen (von minimalem bis zu hohem Risiko). Je nach Einstufung gelten spezifische Anforderungen, insbesondere bei der Nutzung von KI in Bereichen wie Gesundheit, Bildung & Sicherheit.
Transparenz- und Dokumentationspflichten
Auch für Systeme mit geringem Risiko ist die Transparenz zu gewährleisten. Anwender von Hochrisiko-KI-Systemen müssen den Einsatz sorgfältig überwachen, dokumentieren und kontrollieren, um Risiken für die Sicherheit und Grundrechte zu minimieren.
Sicherheits- und Compliance-Prüfungen
Es werden regelmäßige Audits und Prüfungen erforderlich, um die Konformität mit den Vorschriften der KI-Verordnung sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem Sicherheitsmaßnahmen, Risikoanalysen und die Einhaltung ethischer Standards.
 

KI-Kompetenz für Mitarbeiter im Rahmen des AI Acts – ganz bequem als Online-Schulung. Termine auf Anfrage | 99 €

Eckdaten

Neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Rahmen des AI Acts

Fachkräftemangel, Kostendruck, wachsende Komplexität – die Herausforderungen von heute verlangen nach Lösungen von morgen. Open LS bietet IT-Die Regelungen des EU AI Acts sehen eine Einteilung von KI-Systemen nach ihrem Risiko vor. Dabei werden vier Risikoklassen unterschieden – verbotene KI-PraktikenHochrisiko-KIKI mit einem mittleren und spezifischen Risiko sowie KI mit einem geringen Risiko. Grundsätzlich gilt: je höher die potenziellen Risiken eines Systems für Menschen sind, desto strenger werden sie reguliert. Verbotene KI-Systeme gelten als inakzeptabel, dazu zählen beispielsweise Social Scoring oder Massenüberwachungstechnologien. Hochrisiko-KI-Systeme sind zwar zulässig, unterliegen jedoch strengen Anforderungen, da sie direkten Einfluss auf das Leben und die Rechte von Menschen haben können. Diese Systeme kommen etwa in kritischen Infrastrukturen, im Bildungsbereich, in der Personalverwaltung oder bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zum Einsatz.Beratung im Bereich Data Science und KI-gestützte Ansätze, um Prozesse zu optimieren, Routinen zu automatisieren und das volle Potenzial von Daten und Fachkräften auszuschöpfen. Das Ergebnis: mehr Effizienz, höhere Geschwindigkeit und Innovation. Mehr Qualität – in Daten, Entscheidungen und Prozessen.

Unsere Expertise geht weit über die reine Implementierung hinaus. Mit tiefem Verständnis für KI, Data Science und Automatisierung gestalten wir Ihre Abläufe smarter, Entscheidungen präziser und Ressourcen optimal nutzbar. Zahlreiche erfolgreiche Projekte belegen: Wir verstehen Ihre Anforderungen und entwickeln Lösungen, die Sie nachhaltig voranbringen.

Stufen des EU AI Acts

Das kommt auf Sie zu

Ihre neuen Verpflichtungen als KI-Anbieter und/oder Betreiber

Im Rahmen des EU AI Acts haben Anbieter und Betreiber von großen Sprachmodellen (LLMs) klare Pflichten. Anbieter müssen sicherstellen, dass KI-generierte Texte eindeutig gekennzeichnet sind und maschinenlesbar sowie zuverlässig bleiben.

Betreiber, auch Benutzer oder Deployer genannt, müssen diese Kennzeichnung ebenfalls vornehmen, wenn die Inhalte veröffentlicht werden und wichtige öffentliche Themen betreffen. Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn der Inhalt von Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde.

Fortbildungs­pflicht: Deshalb brauchen Sie geschulte Mitarbeiter

Die neue Gesetzgebung verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Anbieter und Betreiber von KI-Technologie müssen dafür sorgen, dass ihr Personal durch KI-Experten umfassend geschult wird, um KI-Systeme sicher und verantwortungsvoll einsetzen zu können. Dabei geht es nicht nur um technisches Wissen, sondern auch darum, die Chancen und Risiken von KI zu verstehen. Entsprechend müssen die Schulungen an die vorhandenen Kenntnisse und den spezifischen Einsatzbereich der Mitarbeiter angepasst werden.

Kennzeichnungs­pflicht: KI-generierter Content bekommt ein Label

Die neue EU AI Act Verordnung sieht klare Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vor, um Transparenz zu gewährleisten und die Öffentlichkeit vor irreführenden Informationen zu schützen. Eine wichtige Regelung betrifft dabei die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte. Artikel, die mithilfe von KI erstellt wurden und öffentliche Angelegenheiten behandeln, müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Leser wissen, wann sie es mit maschinell erzeugten Inhalten zu tun haben, insbesondere wenn diese Themen von öffentlichem Interesse betreffen.

Darüber hinaus gibt es strenge Vorgaben für die Transparenz bei KI-generierten Bildern und Videos. Visuelle Inhalte, die durch KI erzeugt oder manipuliert wurden – so genannte Deepfakes – müssen klar gekennzeichnet sein. Dies soll verhindern, dass falsche oder manipulierte Inhalte als echt wahrgenommen werden und somit das Vertrauen der Öffentlichkeit in digitale Medien erhalten bleibt. Die Kennzeichnungspflichten des AI Acts zielen darauf ab, Missbrauch von KI-Technologien zu minimieren und gleichzeitig die ethische Nutzung dieser Systeme zu fördern.

Was kann ich tun?

Ausreichende KI-Kompetenz vom Experten beziehen

Wir begleiten KI-Betreiber und/oder Anwender mit fachkundiger Beratung, um eine vollständige KI-Compliance sicherzustellen. Dabei unterstützen wir Sie, die Anforderungen des EU AI Acts umzusetzen und Ihre KI-Systeme verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen mit ausreichender KI-Expertise ausgestattet wird.

Preise

EU AI Act: Seminar zur Stärkung Ihrer KI-Expertise

Erfolgsfaktor Know-how: Je besser Sie die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz verstehen, desto effektiver können Sie deren Möglichkeiten nutzen. Ein gut geschultes Team wird so zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen. Weiterhin stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenzen verfügt. Sprechen Sie uns an – gerne finden wir auch für Sie die passende Lösung.

Online-Seminar

KI-Kompetenz für Mitarbeiter
im Rahmen des AI Acts
99 einmalig
  • Für Mitarbeiter aus allen Fachbereichen
  • Dauer: 1,5 Std.
  • Voraussetzung: Keine
  • Online-Seminar
  • kurzfristige Terminvereinbarung möglich
Favorit
Seminarinhalt KI-Kompetenz für Mitarbeiter im Rahmen des AI Acts:
 
  • Grundlagen künstliche Intelligenz – Begriffe und Konzepte
  • Funktionen und Fähigkeiten von KI-basierten Systemen
  • Funktion, Chancen und Risiken generativer KI (Sprachmodelle / LLMs)
  • Scoring und Klassifikation
  • Empfehlungssysteme
  • Prognosen und Simulationen
  • Anwendungsfälle aus dem betrieblichen Alltag 
  • Offene Diskussion
Sämtliche Themen werden anhand von Praxisbeispielen erklärt.

Im Wechsel von Theorie und Praxisbeispielen werden Grundlagen der künstlichen Intelligenz online vermittelt.

Schulung

KI-Kompetenz für Prozess- und Datenverantwortliche
im Rahmen des AI Acts
199 einmalig
  • Prozess- und Datenverantwortliche
  • Leitungsfunktionen
  • Dauer: 2,5 Std.
  • Voraussetzung: Keine
  • Training eigener KI-Modelle
  • Online-Seminar oder Präsenztermin
  • Termine auf Anfrage

Seminarinhalt KI-Kompetenz im Rahmen des AI Acts:

  • Kurze Wiederholung – Grundlagen künstlicher Intelligenz
  • Beispielhaftes Training und Verwendung von Modellen für folgende Aufgaben:
    • Scoring von Kunden, Lieferanten und Interessenten
    • Betrugserkennung
    • Technischer Service / Kundenservice
    • Stammdaten
    • Kundenlebenszyklus und Empfehlungen
    • Bedarfsprognosen
    • Informationsrecherche und Informationsextraktion im Kontext Vertrieb und Personal
  • Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz, Möglichkeiten und Risiken
  • Nachvollziehbare künstliche Intelligenz und Anwendungsfälle
  • Offene Diskussion
Den Teilnehmern wird die Möglichkeit geboten, live eigene KI-Modelle zu trainieren und einzusetzen. Kompetenzen im Bereich künstlicher Intelligenz oder IT sind für die Teilnahme nicht notwendig.

Im Wechsel von Theorie und Praxisbeispielen werden Grundlagen der künstlichen Intelligenz online vermittelt.

Schulung

Individuell - KI-Kompetenz für Anwenderunternehmen
im Rahmen des AI Acts
1499 einmalig
  • Für Mitarbeiter aus allen Fachbereichen
  • Für Führungskräfte aus allen Fachbereichen
  • Dauer: 6 Std.
  • Voraussetzung: Keine
  • Training eigener KI-Modelle
  • Präsenztermin
  • Termine auf Anfrage
Individual-Seminar KI-Kompetenz im Rahmen des AI Acts – beispielhafte Inhalte:
  • Grundlagen künstliche Intelligenz – Begriffe und Konzepte
  • Funktionen und Fähigkeiten von KI-basierten Systemen
  • Funktion, Chancen und Risiken generativer KI (Sprachmodelle / LLMs)
  • Beschreibung und Bewertung eigener Anwendungsfälle im Bereich künstlicher Intelligenz
    • Datengrundlagen
    • Rechtliche Einordnung
    • Technische Machbarkeit
    • Betriebswirtschaftlicher Nutzen
  • Training und Verwendung von KI-Modellen z.B. für die Bereiche:
    • Einkauf
    • Vertrieb
    • Controlling und Finanzwesen
    • Stammdaten
    • Personal
    • Kundenservice
  • Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz, Möglichkeiten und Risiken
  • Nachvollziehbare künstliche Intelligenz und Anwendungsfälle
  • Offene Diskussion

Im Wechsel von Theorie und Praxisbeispielen werden Grundlagen der künstlichen Intelligenz in einem Präsenztermin oder auf Wunsch online vermittelt.

Wir gestalten den Inhalt des Seminars KI-Kompetenz im Rahmen des AI Acts mit Ihnen nach Ihren Vorstellungen. Kompetenzen im Bereich künstlicher Intelligenz oder IT sind für die Teilnahme nicht notwendig.

Hinweis
Wir bei Open Logic Systems begleiten KI-Betreiber und/oder Anwender mit fachkundiger Beratung zum Aufbau von KI-Expertise, um eine vollständige KI-Compliance sicherzustellen. Wir bieten jedoch keine rechtliche Beratung an.

Häufig gestellte Fragen zum Thema AI Act

An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen:

  • Bewertung nach sozialem Status: KI-Systeme, die Menschen aufgrund ihres sozialen Ranges oder ihrer Merkmale bewerten.
  • Überwachung öffentlicher Räume: Biometrische Systeme zur flächendeckenden Überwachung, außer bei ernsten Sicherheitsbedrohungen.
  • Gefährdung von Kindern: Systeme, die schutzbedürftige Gruppen ausnutzen oder riskantes Verhalten bei Kindern fördern.
  • Erstellung gefälschter Inhalte: Deepfake-Technologien, die täuschend echte, aber falsche Medieninhalte erzeugen.
  • Überwachung emotionaler Zustände: KI-Systeme zur Erfassung der Emotionen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz.
  • Zur Verwaltung sicherheitskritischer Infrastrukturen wie Energie- und Verkehrssystemen werden bestimmte KI-Systeme eingesetzt.

  • KI-Systeme kommen in Bildungseinrichtungen zum Einsatz, um über Zugang und Bewertung von Schülern und Studierenden zu entscheiden.

  •  Im Bereich Personalbeschaffung und Mitarbeiterüberwachung finden KI-Systeme Anwendung, um Entscheidungen über Einstellung, Beförderung und Aufgabenverteilung zu unterstützen.

  •  Die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen wird ebenfalls durch spezielle KI-Systeme geprüft, ausgenommen davon sind Systeme zur Erkennung von Finanzbetrug.

Per Definition ist „Anbieter“ eines KI-Systems eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke entgeltlich oder unentgeltlich in Betrieb nimmt.
„Betreiber“ eines KI-Systems ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.

Der EU AI Act sieht eine stufenweise Umsetzung des Gesetzes bis zum Jahr 2030 vor. Eine regelmäßig aktualisierte Zeitleiste der wichtigsten Daten gibt es hier.

Nein. Analog zur DSGVO gilt die KI-Verordnung für Betreiber von KI-Systemen dann, wenn sie in der EU niedergelassen oder „physisch anwesend“ sind. Ebenso richtet sich der AI Act an Anbieter und Betreiber von KI, die außerhalb der EU niedergelassen sind oder sich dort befinden, deren Systeme aber Ergebnisse erzeugen, die in der Union genutzt werden.

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    Ich interessiere mich für einen Schulungstermin KI-Kompetenz für Prozess- und Datenverantwortliche im Rahmen des AI Acts und würde gerne über die Möglichkeiten sprechen. Bitte kontaktieren Sie mich unter den folgenden Kontaktdaten:

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